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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einer Grundsatzentscheidung (I ZR 74/24 – Arzneimittel-Check) entschieden, dass nationale Gerichte auch in Streitigkeiten zwischen privaten Parteien prüfen müssen, ob der Gesetzgeber im Gesetzgebungsverfahren ausreichende empirische Beweise vorgelegt hat, um Maßnahmen zur Einschränkung der EU-Freiheiten zu rechtfertigen. Politische Annahmen oder plausible Argumente allein reichen nach EU-Recht nicht aus.
Hintergrund: Verschreibungsprämien und Preisregeln
Der Fall
Der Fall ging auf eine Klage einer niederländischen Online-Apotheke zurück, die deutschen Patienten Prämien von bis zu 9 Euro für den Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln anbot – entweder als direkte Rabatte oder als Belohnung für die Teilnahme an einem „Medikamentencheck”. Ein bayerischer Apothekerverband machte geltend, dass diese Werbeaktionen gegen die deutschen Arzneimittelpreisvorschriften verstießen, da diese Rabatte auf verschreibungspflichtige Arzneimittel verbieten. Er erwirkte in den Vorinstanzen einstweilige Verfügungen und Kostenzuschüsse. In der Berufung argumentierte die niederländische Apotheke, dass die Preisvorschriften eine unzulässige Beschränkung des freien Warenverkehrs nach EU-Recht darstellten.
Die Entscheidung
Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und entschied, dass die deutschen Preisvorschriften als Beschränkung des freien Warenverkehrs gegenüber Online-Apotheken mit Sitz in der EU nicht anwendbar sind. Das Gericht fand keine ausreichenden Beweise dafür, dass die Preisvorschriften geeignet oder notwendig waren, um die in Artikel 36 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union genannten Ziele der öffentlichen Gesundheit zu erreichen. Dabei verwies der BGH ausdrücklich auf die vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) in den Rechtssachen Scotch Whisky Association (C-333/14) und Deutsche Parkinson Vereinigung (C-148/15) festgelegten Beweisstandards, wonach das Gericht anhand statistischer Daten oder anderer empirischer Methoden objektiv überprüfen muss, ob die gewählten Maßnahmen zur Erreichung des erklärten Ziels geeignet sind und ob weniger einschränkende Alternativen zur Verfügung stehen.
Wichtige Erkenntnisse aus dem BGH-Urteil
- Empirische Beweise sind unerlässlich: Die Gerichte müssen prüfen, ob der Gesetzgeber ausreichende empirische Daten vorgelegt hat, die die Eignung und Notwendigkeit von Maßnahmen zur Einschränkung der EU-Grundfreiheiten belegen. Bloße Vermutungen oder politische Debatten, unabhängig von ihrer Plausibilität oder Popularität, reichen nicht aus.
- Direkte Anwendung in Zivilprozessen: Das Gericht hat erstmals entschieden, dass dieser Beweisstandard nicht nur in Fällen gilt, an denen staatliche Akteure beteiligt sind, oder bei Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH, sondern auch direkt in zivilrechtlichen Streitigkeiten zwischen privaten Parteien.
- Verteilung der Beweislast: Die Partei, die sich auf die Rechtfertigung beruft, trägt das Risiko unzureichender gesetzgeberischer Nachweise. Angesichts der begrenzten Einblicke der Parteien in Gesetzgebungsprozesse dürften die Gerichten von Amts wegen relevante Gesetzgebungsunterlagen und amtliche Informationen einholen müssen.
- Objektivität und Transparenz: Das Urteil fordert mehr Rationalität und Transparenz im Gesetzgebungsprozess. Der Gesetzgeber muss die empirischen Grundlagen und Prognosen, die Beschränkungen der vier Freiheiten nach EU-Recht stützen, wirksam dokumentieren, damit private Parteien nicht die Folgen ungenauer Gesetzgebung oder politischer Manöver tragen müssen.
Warum dies wichtig ist
Die Entscheidung des BGH erhöht die Anforderungen an die Rechtfertigung gesetzgeberischer Eingriffe in EU-Grundfreiheiten in Zivilprozessen.
Für Praktiker bedeutet dies, dass sowohl die Dokumentation der gesetzgeberischen Motive als auch die empirische Grundlage für Maßnahmen genau geprüft werden müssen. Parteien, die sich auf solche Vorschriften berufen oder sie anfechten, müssen damit rechnen, dass die Gerichte konkrete Daten und nicht nur plausible Argumente hinsichtlich der gesetzgeberischen Maßnahme verlangen werden.
Für Gesetzgeber unterstreicht das Urteil die Notwendigkeit einer gründlichen empirischen Dokumentation während des Gesetzgebungsprozesses, um späterer gerichtlicher Überprüfungen standzuhalten.
Regulierungen ohne ausreichende faktische Grundlage sind unabhängig von politischem Konsens oder plausiblen Annahmen nicht mehr haltbar. Die langfristigen Auswirkungen der Entscheidung werden davon abhängen, wie die Gerichte die Verfahrensanforderungen weiter präzisieren – insbesondere wenn es um präventive Regulierung geht und empirische Daten möglicherweise nicht existieren. Von Gesetzgebern kann nicht verlangt werden, dass sie nachweisen, dass eine Maßnahme ein Ergebnis verhindert hat, das nie eingetreten ist. Dennoch ist das Erfordernis einer objektiven Begründung ein entscheidender und willkommener Schritt hin zu einer stärker Evidenz basierten und transparenten Gesetzgebung.
* Besonderer Dank gilt Assesor Jur. Leo Mittag˘ für seinen Beitrag zu diesem GT Alert.
˘ Anwaltszulassung ausstehend.
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