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28 May 2026

Deutschland Aktualisiert Die Staatliche Filmförderung Mit Einem Richtlinienentwurf

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Greenberg Traurig, LLP

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Greenberg Traurig, LLP has more than 3,100 lawyers across 51 locations in the United States, Europe, the Middle East, Latin America, and Asia. The firm’s broad geographic and practice range enables the delivery of innovative and strategic legal services across borders and industries. Recognized as a 2025 BTI “Best of the Best Recommended Law Firm” by general counsel for trust and relationship management, Greenberg Traurig is consistently ranked among the top firms on the Am Law Global 100, NLJ 500, and Law360 400. Greenberg Traurig is also known for its philanthropic giving, culture, innovation, and pro bono work. Web: www.gtlaw.com.

Deutschland veröffentlicht Entwurfsrichtlinien für einen umstrukturierten Bundesförderrahmen für Filmprojekte mit drei neuen Säulen, Verdopplung des jährlichen Gesamtbudgets auf 250 Millionen Euro und Ausweitung der Förderkriterien für Kino-, TV/VoD- und Produktionsdienstleisterprojekte.
Germany Media, Telecoms, IT, Entertainment

Anfang dieses Jahres hat die Bundesregierung den Gesamtjahresetat der zuwendungsbasierten wirtschaftlichen Filmförderung auf 250 Millionen Euro verdoppelt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) hat nun den nächsten Schritt bei der Neuausrichtung der Bundesproduktionsförderung in die Wege geleitet: Am 4. Mai 2026 wurden die Entwürfe für drei grundlegend neu strukturierte Förderrichtlinien veröffentlicht, die die bisherigen Regelungen des Deutschen Filmförderfonds (DFFF) für Kinofilme sowie des German Motion Picture Fund (GMPF) für TV- und VoD-Produktionen ablösen sollen.

Das neue Fördersystem, das 2027 in Kraft treten soll, gliedert sich in drei eigenständige Fördersäulen:

  1. Herstellerförderung für Kinofilme
  2. Herstellerförderung für TV-/VoD-Filme und Serien
  3. Förderung für Produktionsdienstleiste

Die öffentliche Konsultationsphase läuft noch bis zum 1. Juni 2026.

Wesentliche Aspekte

Folgende Neuerungen in den Richtlinienentwürfen sind besonders hervorzuheben:

Erhöhte Förderung

In allen drei Fördersäulen beträgt die Förderhöhe 30 % der anerkennungsfähigen deutschen Herstellungskosten. Darüber hinaus wurde die Höchstfördersumme je Projekt deutlich angehoben – auf einheitlich 25 Millionen Euro pro Projekt in jeder der drei Fördersäulen.

TV- und VoD-Produktionen

In der neuen zweiten Fördersäule für Hersteller von TV-/VoD-Filmen und Serien wurden die Mindestbudgets für die Gesamtherstellungskosten im Vergleich zum bisherigen GMPF erheblich abgesenkt: Die Einstiegsschwelle für Spielfilme und Animationsfilme sinkt hier von bisher 25 Millionen Euro auf 12 Millionen Euro, für Dokumentarfilme auf 5 Millionen Euro.

Neue Fördersäule für Produktionsdienstleister

Mit den Entwürfen wurde eine eigenständige dritte Fördersäule für Produktionsdienstleister vorgeschlagen, die Teilwerke internationaler Produktionen im Auftrag ausländischer Auftraggeber herstellen. Während die Dienstleisterförderung im Rahmen des bisherigen DFFF auf Kinofilme beschränkt war, erstreckt sich die neue dritte Fördersäule auf alle audiovisuellen Formate – einschließlich fiktionaler Serien und Animationsserien. Eine Kinoauswertungspflicht für geforderte Projekte besteht daher nicht mehr.

Ausblick

Nach einer langen Phase der Unsicherheit über die Zukunft der Bundesfilmförderung setzt die Veröffentlichung dieser Richtlinienentwürfe ein wichtiges Signal; erstmals werden konkrete Förderparameter benannt. Akteure der Filmwirtschaft – darunter Hersteller, Produktionsdienstleister, Sender und Streaminganbieter – haben nun die Gelegenheit, sich in den Konsultationsprozess einzubringen und das geplante Fördersystem aktiv mitzugestalten, bevor es finalisiert wird.

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